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Meilenstein: DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. begrüßt Entscheidung zu Online-Sozialwahlen

Die vom Bundestag mit der Verabschiedung des 7. SGB IV-Änderungsgesetz geschaffenen Möglichkeit, die Stimme bei der Sozialwahl 2023 nicht nur per Briefwahl, sondern auch online abgeben zu können, bezeichnet die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. als einen historischen Meilenstein.

Mit dem Bundestagsbeschluss am 7. Mai 2020 wird endlich ein jahrzehntelanges Wunschprojekt der Ersatzkassen, der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) und auch der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. (DAK-MG) umgesetzt, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK-MG und stv. Vorsitzender der AGuM.

Die Online-Sozialwahlen 2023 sind darüber hinaus die ersten Wahlen in der deutschen Sozialversicherung, welche digital durchgeführt werden. Sie bilden somit eine Vorreiterrolle für künftige Wahlen in Deutschland im digitalen Zeitalter, so Walter Hoof weiter.

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. sieht in dem Bundestagsbeschluss eine Stärkung der wichtigen Arbeit der gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen.

Mit dem Ja zur Online-Sozialwahl wird die Arbeit unserer Selbstverwalter dahingehend gestärkt, dass sich mehr junge Menschen für die Selbstverwaltung und die Sozialwahl im Besonderen interessieren. Auch eine Steigerung der Wahlbeteiligung ist hierdurch zu erwarten, so Walter Hoof.

Nach Ansicht der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. gilt es nun, alles zu unternehmen, um die Online-Sozialwahlen 2023 sowohl im Vorfeld als auch während der Wahlzeit so zu unterstützen, dass am Ende ein positives Fazit gezogen werden kann.

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. wird ihrerseits alles dazu beitragen, um einen erfolgreichen Verlauf der Onlinewahlen und somit auch eine positive Signalwirkung auf die übrigen Zweige der Sozialversicherung zu erreichen, so Walter Hoof abschließend.

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