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Patientenakte: Einheitliche Umsetzung der Einführung ab 2021 wird begrüßt

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK-Mitgliedergemeinschaft e. V.

Nach Auffassung der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. (DAK-MG) wurde im Verlauf der öffentlichen Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vor dem Gesundheits-Ausschuss des Deutschen Bundestags deutlich, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte zum 1. Januar 2021 einheitlich umgesetzt werden soll. Dies wird von uns begrüßt, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

„Mit dem Entwurf des PDSG soll insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA) so ausgestaltet werden, dass sie ab 1. Januar 2021 für alle Versicherten nutzbar gemacht wird. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die einheitlichen Standards zur ePA nun auf den Weg gebracht werden und damit ein Mehrwert für die Versicherten geschaffen wird“, so Walter Hoof weiter.

Mit der Vernetzung der Gesundheitssektoren wird die Möglichkeit für Versicherte eröffnet mit Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen digital zu kommunizieren. Aus Sicht der DAK-MG ist dies ein wichtiger Baustein für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen.

„Dafür ist es notwendig, den erforderlichen hohen datenschutzrechtlichen Rahmen zu gewährleisten. Für alle Beteiligten muss Rechtssicherheit bestehen, wer auf welche Gesundheitsdaten zugreifen darf“, so Walter Hoofs Auffassung.

Das PDSG soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden und danach zeitnah in Kraft treten. Die Regelungen zur ePA sollen ab 1. Januar 2021 umgesetzt werden.

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