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18. Mai 2021Zahlreiche Versicherte erhalten in diesen Tagen ein Schreiben ihrer Krankenkasse, in dem sie gebeten werden, ein neues Foto für die elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen. Und das obwohl die Gültigkeit der aktuellen Karte noch gar nicht abgelaufen ist. Bei der DAK-Gesundheit werden vorrangig diejenigen Mitglieder angeschrieben, deren Foto in Kürze 10 Jahre lang gespeichert ist.
Hintergrund dieser Schreiben ist, dass u.a. die Patienten- Datenschutzgesetze eine befristete Speicherung vorsehen. Die Krankenkasse darf die Fotos ihrer Versicherten maximal 10 Jahre lang speichern; kurz vor Ablauf dieses Zeitraums muss die Krankenkasse die Versicherten anschreiben, um ein neues Foto zu erhalten.
Das ist auch aus anderen Gründen erforderlich: Das Foto dient beim Arztbesuch zur Legitimation für den Empfang von Leistungen. Wenn das Foto schon mehrere Jahre auf der Karte genutzt wird, dann muss es aktualisiert werden.
Die Versicherten erhalten nach Einreichung/upload des neuen Fotos eine aktuelle Versichertenkarte. Diese ist auf dem neuesten technischen Stand und erfüllt die Voraussetzung für die sog. Nahfeldkommunikation, kurz „NFC“. Die Technik kennt man z. B. von Bankkarten: Wer einkauft und mit seiner EC- oder Kreditkarte einfach durch Auflegen der Karte auf das Leseterminal bezahlt, nutzt dabei die Nahfeldkommunikation (engl. NearFieldCommunikation). Das Auslesen wird beim Arzt jetzt auch möglich sein – die Karte braucht man nicht mehr aus der Hand zu geben.
Gesundheitsdaten stehen unter besonderem Schutz und Auflagen: Deshalb ist nur dann die Datenkommunikation und Entschlüsselung möglich, wenn zu dem Datensatz auch noch der sechsstellige Schlüsselcode (CardAccessNumber: „CAN“) bekannt ist und verwendet wird. Dieser Schlüsselcode befindet sich aufgedruckt auf der Vorderseite der neuen Karten, was verhindert, dass der Code vergessen wird und dass die Karte unbemerkt aus der Hosentasche heraus ausgelesen werden kann.
Viele Versicherte fragen uns, welche Daten nun aktuell auf der Karte gespeichert werden. Hierzu Roman G. Weber, stell. Vorsitzender der DAK-Mitgliedergemeinschaft: „Bislang sind nach Auskunft der DAK-Gesundheit auf der Karte nur folgende Daten gespeichert:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Versichertennummer
- das Foto
- der Versicherungsstatus (wie z. B. Mitglied oder Familienversicherung) und
- der Name sowie die Identifikationsnummer der Krankenkasse“.
Was bedeutet es, wenn auf der alten und neuen Karte das gleiche Foto eingebunden ist und man dennoch eine neue Karte bekommt?
Hierzu sagt Roman Weber: „Die aktuelle neue Karte kann man leicht auf der Vorderseite erkennen. Oben auf der linken Seite der Gesundheitskarte befindet sich – unter dem schwarzen Bereich der stilisierten Deutschlandfahne – die sechsstellige „CAN-Nummer“. Daneben wird mit einem Kürzel die Kartenversion angegeben. Die aktuelle Version hat die Bezeichnung „G 2.1“. Darüber hinaus ist ein satellitenähnliches Symbol auf der Karte aufgedruckt, an dem man die NFC-Fähigkeit der Karte erkennt.
Die Versichertenkarte kann ausweislich der Angaben auf der Rückseite auch bei Behandlungen im europäischen Ausland eingesetzt werden. Auf der Rückseite der Karte befindet sich der Aufdruck „Europäische Krankenversicherungskarte“. Da viele Ärzte und Krankenhäuser im europäischen und nichteuropäischen Ausland ihre Leistungen nicht über die Versichertenkarte abrechnen wollen/ können, empfiehlt sich beim Aufenthalt im Ausland immer der Abschluss einer zusätzlichen Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung. Dies gilt sowohl für die Mehrkosten einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung als auch für evtl. anfallende Kosten für einen Krankenrücktransport, die schnell einen 5-stelligen Betrag überschreiten und von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden können.