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G-BA beschließt Richtlinien für neues Screening-Programm zur Darmkrebs-Früherkennung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19.07.2018 die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) AT und BT Darmkrebs sowie die Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) beschlossen. Sofern das Bundesgesundheitsministerium die beschlossenen Richtlinie nicht beanstandet, treten die Änderungen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK MG

Walter Hoof, Vorsitzender der
DAK MG

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die Einführung eines Screening-Programms zur Darmkrebs-Früherkennung. Anspruchsberechtigte Versicherte erhaltenkünftig künftig regelmäßig Einladungen zur Darmkrebs-Früherkennung. Männer ab 50 Jahren haben Anspruch auf zwei Koloskopien im Mindestabstand von 10 Jahren; der Anspruch für Frauen beginnt mit 55 Jahren, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft.

Bevor die Richtlinie umgesetzt werden kann, müssen Vergütungsverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geführt und abgeschlossen werden. Es ist somit davon auszugehen, dass die Neuregelung voraussichtlich zur Jahresmitte 2019 in Kraft tritt.

Weitere Informationen und Details zu den beschlossenen Richtlinien können Sie der Pressemeldung des G-BA vom 19.07.2018 entnehmen, die Sie hier einsehen und herunterladen können.

 

 

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