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DAK MG begrüßt Absicht der Rückkehr zur Parität in der GKV

Die evtl. künftigen Koalitionäre einer neuen „GroKo“ haben sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen u. a. darauf verständigt, dass die Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2019 wieder paritätisch, d. h. jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erfolgen soll.

Walter Hoof, DAK MG

Walter Hoof,
DAK MG

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft: Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits seit vielen Jahren steht die Wiedereinführung der Parität auf unserem Forderungskatalog an die Politik.

Vom Gesetzgeber wurde zum 01.07.2005 – neben dem paritätisch finanzierten GKV-Beitrag – für die Versicherten ein Zuschlag in Höhe von 0,9% des Bruttoeinkommens eingeführt. In den mehr als 12 Jahren seit seiner Einführung wurde dieser Zuschlag bzw. der Zusatzbeitrag mehrfach durch den Gesetzgeber verändert; die Finanzierung, die ausschließlich zu Lasten des Versicherten erfolgt, ist jedoch unverändert geblieben.

Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen würde die Wiedereinführung der paritätischen GKV-Finanzierung, wie diese bis Mitte 2005 praktiziert wurde, eine deutliche finanzielle Entlastung um mehrere Milliarden Euro bedeuten.

 

Einführung/Entwicklung des vom Versicherten allein zu tragenden Zusatzbeitrags

  • 01.07.2005 – Einführung eines Zuschlags in Höhe von 0,9% des Bruttoeinkommens
  • 01.07.2007 – Einführung eines kassenindividuellen, einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags
  • 01.01.2015 – Einführung eines kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrags

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  • 01.01.2015 – Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3%
  • 01.01.2015 – Mehrkosten in der GKV gehen seither ausschließlich zu Lasten der Versicherten

 

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