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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege – Finanzierung nicht allein durch die Beitragszahler

Marianne Förster

Marianne Förster

Am 23. Mai 2018 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz die Eckpunkte des Sofortprogramms zur Verbesserung der Kranken- und Altenpflege vorgestellt. Es betrifft die Pflege im Krankenhaus, die Pflege in Altenpflegeeinrichtungen, sowie die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes.

Ein erster Schritt, der ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt, soll die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen entlasten. Für vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen sollen statt der 8.00 im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pflegestellen sollen nunmehr 13.000 neue Stellen geschaffen werden.

Auch die pflegenden Angehörigen sollen entlastet werden. Diese haben häufig aufgrund der familiären Situation keine Möglichkeit, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb soll für sie der Anspruch geschaffen werden, auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann eine stationäre Rehabilitation zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre.

Es muss jedoch auch die Frage der Finanzierung gestellt werden!

Diese allein den Versicherten und Beitragszahlern zu überlassen wäre angesichts des demografischen Wandels unverantwortlich, so Marianne Förster von der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

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