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Soziale Selbstverwaltung besteht seit 70 Jahren – Tragende Säule der Sozialversicherung

Am 18. Mai 2023 konnte die Soziale Selbstverwaltung auf ihr 70-jähriges Bestehen zurückblicken.

„Hinter diesem Jahrestag steht eines der tragenden Prinzipien der deutschen Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist basisdemokratisch aufgebaut und in deren Zentrum stehen die Mitgliederparlamente, die die Geschicke der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestimmen“, sagt Meinhard Johannides,
Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) anlässlich des Jubiläums.

Das runde Jubiläum fällt in diesem Jahr mit den zeitgleich – noch bis zum 31. Mai 2023 laufenden – Sozialwahlen zusammen.

Die Sozialwahlen werden in einem Turnus von sechs Jahren durchgeführt. Mehr als 52 Millionen Versicherte sind dabei aufgefordert, ihre Versichertenparlamente neu zu wählen.

Die Soziale Selbstverwaltung geht auf den Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg zurück. Seitens der Alliierten war für die sozialen Sicherungssysteme eigentlich eine Einheitsversicherung vorgesehen; doch es kam anders!

So konnten die Sozialversicherten vor 70 Jahren erstmals darüber abstimmen, wer ihre Interessen in den Parlamenten der Kranken- und Rentenversicherung vertreten soll. Nach der Etablierung der Pflegeversicherung unter dem Dach der Krankenkassen im Jahr 1995 ist auch dieser Sozialversicherungszweig eingebunden.

„Die Soziale Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen für die beitragszahlenden Sozialversicherten. Wichtig hierbei ist, dass die Betroffenen selbst debattieren, entscheiden und dann für die Umsetzung sorgen“, so Meinhard Johannides.

Da sich der Staat nicht in diese trägerinternen Debatten einmischt, ist die Selbstverwaltung als wichtiger Teil einer gelebten Demokratie zu würdigen. Nicht zuletzt stärkt dies die sozialpolitische Selbst- und Mitbestimmung.

„Die am Jahrestag bedachte Selbstverwaltung entscheidet über wichtige Organisations- und Personalfragen, über den Haushalt und die Finanzen sowie über Service- und Leistungspakete bei den entsprechenden Sozialversicherungen.

In diesem Zusammenhang ist auch die von den ehrenamtlich tätigen  Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern geleistete Arbeit in den Widerspruchsausschüssen zu nennen. Wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihres Versicherungsträgers nicht einverstanden sind und gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen, werden die Mitglieder der ehrenamtlich besetzten Widerspruchsausschüsse aktiv, um die Entscheidung zu überprüfen.

Die vom Widerspruchsausschuss getroffenen Entscheidungen werden allein von den bei den Sozialwahlen legitimierten Vertreterinnen und Vertretern verantwortet.

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