Keine Beitragsgelder für zusätzliches „Kinderkrankengeld“ – Mehrkosten müssen mit Steuermitteln ausgeglichen werden
14. Januar 2021116117.app auf dem Smartphone für den medizinischen Notfall immer dabei
21. Januar 2021Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Zweitmeinungs-Richtlinie um die Implantationen von Knieendoprothesen erweitert. Diese erweiterte Zweitmeinungs-Richtlinie ist, nachdem der entsprechende Beschluss des G-BA im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, offiziell in Kraft getreten. Die vollständige Fassung der Zweitmeinungs-Richtlinie, allgemeine Patienteninformationen usw. finden Sie hier. Darauf weist die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. hin.
Gesetzliche Versicherte haben damit ab sofort im Rahmen der Regelversorgung das Recht, vor der Erstimplantation einer Knieendoprothese sowie vor einer Revisions-Operation eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopäden, Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, sowie Chirurgen mit Schwerpunkt Physikalische und Rehabilitative Medizin sind berechtigt, Zweitmeinungen in Sachen Knieendoprothese abzugeben.
Eine Patienteninformation zu Knieendoprothesen-Operationen soll durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt und online veröffentlicht werden.
Versicherte haben auch bei anderen Erkrankungen das Recht auf ein Zweitmeinungsverfahren. Entsprechend der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA gilt dies auch für
- Operationen an Gaumen- und Rachenmandeln
- Gebärmutterentfernungen sowie für
- Arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk,
so Walter Hoof abschließend.