Grippeschutzimpfung jetzt! – Kosten des Vierfach-Impfstoffes werden von der DAK-Gesundheit übernommen
4. November 2018Parität in der Krankenversicherung beschlossen – Entlastung für „kleine“ Selbstständige
24. November 2018Ab 01.01.2019: Ärztliche Behandlung nur noch mit der Gesundheitskarte „G2“ bzw. „G2.1″möglich! „G1“-Karten sind dann ungültig!
Der Vorsitzende der DAK Mitgliedergemeinschaft, Walter Hoof, macht darauf aufmerksam, dass ab dem 01.01.2019 nur noch die Gesundheitskarten mit dem Aufdruck „G2“ und „G 2.1“ gültig sind. Gesundheitskarten mit dem Aufdruck „G1“ können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Behandlung beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus verwendet werden.
Alle Gesundheitskarten „G1“ werden ab dem 01.01.2019 ungültig, auch wenn auf ihnen noch ein längeres Gültigkeitsdatum, d. h. über den 31.12.2018 hinaus, vermerkt ist.
Der Versand der Gesundheitskarten der zweiten Generation an alle Versicherten der DAK-Gesundheit ist in den zurückliegenden Monaten erfolgt und inzwischen abgeschlossen.
Sofern Versicherte noch keine Gesundheitskarte „G2“ oder „G2.1“ erhalten haben, z. B. wegen Änderung der Adresse nach Umzug o. ä., sollten sie sich unverzüglich mit ihrer Geschäftsstelle der DAK-Gesundheit in Verbindung setzen, um eine neue Karte anzufordern.
Der Austausch der Gesundheitskarten ist bei allen Krankenkassen wegen Änderungen an der Software und den Lesegeräten in den Praxen und Kliniken erforderlich geworden.