Ab 01.01.2019: Ärztliche Behandlung nur noch mit der Gesundheitskarte „G2“ bzw. „G2.1″möglich! „G1“-Karten sind dann ungültig!
22. November 2018Statement des Fraktionsvorsitzenden der DAK Mitgliedergemeinschaft anlässlich der VR-Sitzung im Dezember 2018
14. Dezember 2018Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Entlastung der Versicherten am 18.10.2018 im Deutschen Bundestag hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23.11.2018 das Gesetzesvorhaben bestätigt. Damit werden ab 01.01.2019 die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung inkl. der jeweiligen Zusatzbeiträge wieder paritätisch, d. h. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Rentenversicherung getragen.
Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies eine Entlastung in Höhe von jährlich ca. 7-8 Mrd. Euro, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft, der diese überfällige Entscheidung sehr begrüßt. Die DAK Mitgliedergemeinschaft hat sich über Jahre dafür eingesetzt, dass die Beiträge in der GKV wieder paritätisch finanziert werden.
Darüber hinaus werden sog. „kleine“ Selbstständige ab 01.01.2019 erheblich entlastet, da ihr monatlicher Beitrag auf künftig ca. 171 Euro sinkt und somit um fast die Hälfte reduziert wird.
Auch für diese Regelung hat sich die DAK Mitgliedergemeinschaft stark gemacht, so Walter Hoof abschließend.