Frohe Weihnachten
20. Dezember 2021
Studie zur Pflegeversicherung im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt Handlungsbedarf auf
4. Januar 2022
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Änderungen im Gesundheitswesen ab 2022

Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ergeben sich für die Versicherten Neuerungen im Gesundheitswesen. Neben den digitalen Anwendungen betreffen die Änderungen auch die Pflegekosten im Heim.

Der Gesetzgeber führt ab 01.01.2022 eine Kostenbremse in Form eines Zuschusses ein, um die Pflegebedürftigen bei den seit vielen Jahren steigenden Kosten in den Pflegeheimen zu entlasten. Dieser Zuschuss ist gestaffelt und bewegt sich – je nach Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung – zwischen fünf und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Pflegeeinrichtungen müssen darüber hinaus ihre Beschäftigten spätestens ab Herbst 2022 nach Tarif bezahlen.

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V., begrüßt diese Neuregelung, da eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte u. a. dazu beitragen kann, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und auf diese Weise

Walter Hoof, Vorsitzender des DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Foto: © Privat

mehr Personal für die Pflege zu gewinnen.

Allerdings führt die Bezahlung nach Tarif voraussichtlich auch dazu, dass die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige (=Eigenanteil) weiter steigen. Aus Sicht der DAK Mitgliewdergemeinschaft e.V. sind deshalb, neben dem Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim und der Erhöhung des Sachleistungsbetrags in der ambulanten Pflege, dringend weitere politische Lösungen erforderlich, um die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen nicht weiter steigen zu lassen!

Werden weitere politischen Lösungen nicht realisiert, werden immer mehr Menschen – neben den Leistungen aus der Pflegeversicherung – zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sein.

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat sich in einer einstimmig verabschiedeten Resolution bereits in seiner Sitzung am 28.03.2019 für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Darin haben wir u. a. gefordert, dass der von den Pflegebedürftigen zu entrichtende Eigenanteil festgelegt werden soll, während alle weiteren Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen, so Walter Hoof, abschließend.

Einer Übersicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), die wir hier hinterlegt haben, können Sie alle Änderungen im Gesundheitswesen zum 01.01.2022 ersehen. Die 12-seitige Übersicht können Sie sich außerdem hier kostenfrei herunter laden.

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