Änderungen im Gesundheitswesen ab 2022
22. Dezember 2021Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten liegt auch im Jahr 2022 bei 46.060 Euro
4. Januar 2022Der Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt im Jahr 2021 auf ein Rekordniveau von 35 Prozent. Das ist ein Ergebnis der Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt.
Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.
Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz. Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der neuen Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.
Die Pflegeversicherung wurde vor 27 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.
Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein.
Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren. Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.
Die Studie können Sie hier herunter laden.
https://www.dak.de/dak/bundesthemen/trotz-pflegereform-weiterhin-unkalkulierbare-kosten-fuer-pflegebeduerftige-2476880.html#/