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24. Februar 2018Statistik der Rentenversicherung 2016 – Auf einen Blick
24. Februar 2018Wer noch rückwirkend für das Jahr 2017 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun, denn die Frist läuft am 3. April 2018 ab. Freiwillige Beiträge können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe für das letzte Jahr gezahlt werden.
Die Beiträge können für Versicherte möglicherweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Die Nachzahlung von Beiträgen, um Versicherungslücken zu schließen, ist zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich. Dies wurde kürzlich vom LSG Baden-Württemberg nochmals bestätigt. Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder hier im Internet.
Stand: Januar 2018