Rentenabschläge durch Sonderzahlung ausgleichen
2. März 2017
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
2. März 2017
Rentenabschläge durch Sonderzahlung ausgleichen
2. März 2017
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
2. März 2017
Zeige alles

Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten weiter arbeiten? Dann können Sie nun unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente: einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, oder eine höhere Rente, wenn Sie neben der Rente arbeiten und selbst weiter Beiträge zahlen.

Später in Rente:

Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, hat das Vorteile für Sie: Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus noch weiter arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.

Beispiel:

Bernd H. ist Durchschnittsverdiener. Er ist 1951 geboren und erreicht seine Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 5 Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt. Er würde aktuell eine Bruttorente von 1.370,25 Euro in den alten Bundesländern erhalten. Schiebt er seinen Rentenbeginn um zwei Jahre hinaus und arbeitet weiter wie vorher, erhöht sich seine Rente nach heutigen Werten auf 1.602,89 Euro. Das ist eine Steigerung um rund 17 Prozent.

Arbeiten neben der Regelaltersrente:

Egal, ob Sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder ob Sie Ihre Rente jetzt erst in Anspruch nehmen: Bisher brauchten Sie selbst keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben Ihrer Rente noch gearbeitet haben.
Nur der Arbeitgeber hatte seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Auf Ihre Rente hatte das allerdings keinen Einfluss.

Neue Wahlmöglichkeit:

Seit dem 1. Januar 2017 haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Beispiel:

Doris N. erreicht im Dezember 2017 die Regelaltersgrenze. Sie erzielt vom
1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind aktuell 1.511,13 Euro. Sie zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Durch ihre eigenen Beiträge und die Beitragszahlung des Arbeitgebers erhöht sich ihre Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2019 um mtl. 16,60 Euro.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Comments are closed.