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Beratung und Hilfe durch ehrenamtliche Versichertenberater/innen

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Auf der sich dann öffnenden Seite können Sie eine(n) Versichertenberater(in) der DAK Mitgliedergemeinschaft in Ihrer Nähe – entsprechend Ihrer Postleitzahl – auswählen. Versichertenberater bieten ehrenamtliche Hilfe bei Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung.

Das Aufgabengebiet der ehrenamtlich tätigen Versichertenberater umfasst z. B.

  • Anforderung einer Rentenauskunft
  • Hilfe bei der Kontenklärung
  • Hilfe bei der Beantragung von Renten (Rentenanträge)
    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenen- und Waisenrente
    • Beratung zur Flexi-Rente

Für das persönliche Gespräch/die Beratung durch den Versichertenberater sind unbedingt die nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Original erforderlich:

  • Kontenklärung

    • Personalausweis
    • letzter Versicherungsverlauf
    • ggf. Geburtsurkunde/n Kind/er (Stammbuch)
    • Abschlusszeugnis bzw. Schulzeitbescheinigung ab 17. Lebensjahr
    • Ausbildungszeugnisse
      • Gesellenbrief
      • Nachweis über Studium mit Abschlusszeugnis
      • Diplom
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • Altersteilzeit-Vertrag (ATZ – Vertrag)

 

  • Rentenantrag

    • Personalausweis
    • alle vorliegenden Rentenunterlagen
    • letzter Versicherungsverlauf
    • Nachweis über Bankverbindung: IBAN und BIC
    • Steuer-ID
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • Altersteilzeit-Vertrag (ATZ-Vertrag)
    • Nachweis über lfd. Zahlungen, z. B. durch die Agentur für Arbeit, Krankenkasse
    • Versicherten bzw. Gesundheitskarte
    • Geburtsurkunde Kind/Kinder
    • ggf. Ausbildungsnachweis z. B. Gehilfen- oder Gesellenbrief

 

  • Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente

    • Personalausweis
    • Rentenunterlagen, Rentenbescheid bzw. letzten Versicherungsverlauf des/der Verstorbenen
    • letzten Versicherungsverlauf bzw. Rentenbescheid des Hinterbliebenen
    • Bankverbindung; IBAN und BIC
    • Steuer ID
    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde (z. B. aus Familienstammbuch)
    • Versichertenkarte/Gesundheitskarte des/der Hinterbliebenen
    • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
    • Datum des Antrages für das Sterbevierteljahr
    • Bei Waisen ab dem 18. Lebensjahr den Nachweis der Schule/Universität/Hochschule bzw. Ausbildungsstätte

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