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Berücksichtigung des neuen Zusatzbeitrags durch die DRV Bund erst ab März 2023

Bei Rentnerinnen und Rentnern, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich die Änderung des Zusatzbeitrags erst zeitversetzt ab März 2023 aus. Im Januar und Februar 2023 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin in ihrem aktuellen Newsletter hin, berichtet Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V..

Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen.

Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt. Das bedeutet, der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben.

Dies gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen.

Quelle: Newsletter der DRV Bund vom 19.01.2023

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