Berücksichtigung des neuen Zusatzbeitrags durch die DRV Bund erst ab März 2023
19. Januar 2023Erziehung durch Väter: Was Eltern beachten müssen
20. Januar 2023Witwen und Witwer können sich zu ihrer Hinterbliebenenrente etwas hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden jedoch auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Entscheidend ist hierbei der Nettobetrag. Ermittelt wird er aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge, berichtet Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V..
Bis zu einem festgelegten Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente unberührt. Übersteigen die Nettoeinkünfte jedoch den festgelegten Freibetrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 950,93 Euro im Westen und 937,73 Euro im Osten Deutschlands.
Weitere Infos bieten das kostenlose Faltblatt „Hinterbliebene(r): So viel können Sie hinzuverdienen“ und die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“.
Die 16-seitige Infobroschüre der DRV Bund können Sie hier herunterladen oder über die Seite der DRV Bund auch als gedruckte Ausgabe bestellen.