Witwen und Witwer können sich zu ihrer Hinterbliebenenrente etwas hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden jedoch auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Entscheidend ist hierbei der Nettobetrag. Ermittelt wird er aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge, berichtet Meinhard Johannides, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V..
Bis zu einem festgelegten Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente unberührt. Übersteigen die Nettoeinkünfte jedoch den festgelegten Freibetrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Weitere Infos bieten das kostenlose Faltblatt „Hinterbliebene(r): So viel können Sie hinzuverdienen“ und die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“.
Die 16-seitige Infobroschüre der DRV Bund können Sie hier herunterladen oder über die Seite der DRV Bund auch als gedruckte Ausgabe bestellen.