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DAK Mitgliedergemeinschaft: Appell an Politik, Online-Wahlen zu ermöglichen

Am 17. Oktober 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“ eigene Reformvorschläge präsentiert, die bei vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Erstaunen hervorgerufen haben.

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

„Eines der wichtigsten Zukunftsthemen ist die Einführung von „Onlinewahlen“. Dass dieses zentrale Thema von der Prüfung der übrigen Reformvorschläge abgekoppelt werden soll“, ist keine sachgerechte Entscheidung“, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. und zugleich stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM).

Hoof weiter: „Die Begründung, dass neben technischen noch verfassungsrechtliche Fragen zu klären seien, geht an der Wirklichkeit vorbei. Diese Bedenken sind bereits durch den Vortrag von Dr. Martin Heidebach von der Ludwig-Maximilians-Universität München bei der gleichen Veranstaltung in allen Punkten entkräftet worden. Der Wille, Online-Wahlen einzuführen, ist beim zuständigen Ministerium offenbar wenig ausgeprägt.“

Angesichts des sehr engen Zeitfenster appellieren die DAK Mitgliedergemeinschaft, die Mitglied der AGuM ist, an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen für die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei der Sozialwahl 2023 doch noch zu schaffen. „Wenn sich die Politik nicht innerhalb des ersten Halbjahres 2020 zu einem entsprechenden Beschluss durchringen sollte, kann frühestens wieder bei den Sozialwahlen 2029 über den Einsatz eines solchen Verfahrens gesprochen werden. Eine gute Chance, die Wahlbeteiligung gerade junger Versicherten zu erhöhen, wäre dann ohne Not verspielt“, so Walter Hoof abschließend.

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