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DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt Wiedereinführung der Parität – Reform des Morbi-RSA dringend erforderlich

Am 18.10.2018 hat der Bundestag beschlossen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ab dem 01.01.2019 wieder paritätisch, d. h. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK MG

Walter Hoof, Vorsitzender der
DAK MG

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt diese längst überfällige Regelung ausdrücklich.

Die Arbeitnehmer – aber auch die Rentnerinnen und Rentner – werden ab 01.01.2019 um ca. acht Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Rentenversicherungsträger müssen künftig die Hälfte des auf die gesetzliche Rente entfallenden Krankenversicherungsbeitrags inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags als Zuschuss an die Rentnerinnen und Rentner auszahlen.

Der Bundestag hat darüber hinaus eine weitere, wichtige Neuregelung beschlossen, nämlich die Absenkung der Mindestbemessungsgrenze und damit des Mindestbeitrags für Selbstständige. Der Mindestbeitrag beläuft sich ab 01.01.2019 auf ca. 171 Euro monatlich. Auch diese Neuregelung wird seitens der DAK Mitgliedergemeinschaft ausdrücklich begrüßt.

Der Gesetzgeber muss nun schnellstens die Eckpunkte für die dringend erforderliche Umgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (=Morbi-RSA) vorlegen, damit diese von allen Beteiligten geprüft und bewertet werden können, fordert Walter Hoof von der DAK Mitgliedergemeinschaft.

Bereits im Vorfeld des geplanten Gesetzgebungsverfahrens ist es zu heftigen Diskussionen über die dringend erforderlichen Änderungen und die Ausgestaltung des Morbi-RSA, die ab 01.01.2020 in Kraft treten soll, gekommen.

Es darf nicht sein, dass sich einzelne Kassen durch die Ungenauigkeiten in diesem komplexen Verteilsystem (=Morbi-RSA) und aufgrund unklarer Mitgliedschaften erhebliche, aber ungerechtfertigte finanzielle Vorteile verschaffen, so Walter Hoof abschließend.

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