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Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird von DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt

Walter Hoof, Vorsitzender der  DAK MG

Walter Hoof, Vorsitzender der
DAK MG

Die DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen (PpUGV) erlassen und hierzu in weiten Teilen die Vorarbeiten der gesetzlich beauftragten Selbstverwaltungspartner aufgenommen hat, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK-Mitgliedergemeinschaft e. V.

Mit der am 11. Oktober 2018 in Kraft getretenen PpUGV wird geregelt, dass das Institut für das Entgeltssystem im Krankenhaus (InEK) risikoadjustierte Pflegepersonaluntergrenzen für jeden pflegesensitiven Bereich eines Krankenhausstandortes gesondert festlegt. Des Weiteren werden die Krankenhäuser bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu einer quartalsweisen Mitteilungspflicht an die jeweiligen Vertragsparteien sowie an das InEK verpflichtet. Die Verordnung ist zunächst auf ein Jahr angelegt und dient als Einstieg in eine verbesserte pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern.

Das BMG hat die Rechtsverordnung nach gescheiterten Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen selbst erlassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) war in den Verhandlungen nicht zu einer Vereinbarungslösung bereit und hat eine tragfähige Stufenlösung zum Patientenschutz blockiert. Dass auf diese Weise eine Einigung zwischen den Selbstverwaltungspartnern unterbunden wurde, bedauert Walter Hoof außerordentlich:

Mit der Ersatzvornahme durch das BMG wurde die sozial tätige Selbstverwaltung geschwächt. Die Befristung der Verordnung bis Ende 2019 zeigt aber auch, dass das BMG das Vertrauen in die Selbstverwaltung bewahrt und ist aus Sicht der DAK Mitgliedergemeinschaft eine Chance, die Entscheidungen auf der Selbstverwaltungsebene voranzutreiben, so Walter Hoof abschließend.

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