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Das E-Rezept bietet viele Vorteile für die Versicherten

Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen spürbaren Schub verliehen. Neben der Videosprechstunde stellt besonders die elektronische Arzneimittelverordnung, kurz E-Rezept, die nun bundesweit nutzbar ist, einen wichtigen Schritt in eine digitale Zukunft dar.

Seit dem 1. September 2022 sollten Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenhäuser Arzneimitteln via E-Rezept verordnen. Nun sind auch die Apotheken in der Lage, E-Rezepte im gesamten Bundesgebiet einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Doch leider hakt es bei der Umsetzung. Meinhard Johannides mahnt in seiner Funktion als Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.: „Das E-Rezept muss für die Versicherten deutschlandweit rascher umgesetzt werden. Für die Versicherten stellt es einen großen Vorteil dar, nicht mehr in allen Fällen wegen eines Rezepts in die Arztpraxis gehen zu müssen, und Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl auf elektronischem Wege einlösen zu können.“

„Das E-Rezept soll erst der digitale Anfang im Verordnungsbereich sein. Zukünftig sollen auch Leistungen, wie z. B. der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder der häuslichen Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden können. Um die Vorteile der Digitalisierung für die Versicherten im Gesundheitswesen erlebbar zu machen, müssen wir diesen Weg nun zügig weitergehen“, so Johannides abschließend.

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