Digitalisierungsprodukte können die therapeutische Behandlung gut unterstützen, z. B. um Wartezeiten zu überbrücken oder die Abende im Verlauf stationärer Aufenthalte, an denen regelmäßig nach Dienstschluss keine Behandlungen mehr stattfinden, sinnvoll auszugestalten. Ob und welche Produkte sinnvoll sind und zum Einsatz kommen sollen, muss der Entscheidung des Therapeuten vorbehalten bleiben, fordert Weber. Denn der Mensch kann am besten ausschließen, ob nicht z. B. andere Ursachen der Auslöser für die psychische Erkrankung/Belastung ist und welche App die passende ist.
Selbstverständlich müssen die Produkte geprüft werden! So liegt es nah, dass die Fachgesellschaften/eine Fachgesellschaft die Apps und Programme prüft und bewertet. Dass sich die Politik allerdings gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – als bestehendes Gremium der sozialen Selbstverwaltung und Versicherten-Mitbestimmung entschlossen hat, ist wohl weitgehend der offensichtlichen Abneigung des Ministeriums gegen das Gremium geschuldet.
Nun soll eine nachgeordnete, weisungsgebundene Behörde über die Zulassung entscheiden. Diesen Plan kritisiert Weber auch als gewählter Versichertenvertreter. Es kann nicht angehen, dass die Versicherten bei der Entscheidung wie sie behandelt werden, kein Mitspracherecht haben, so Weber weiter.
Am allerwichtigsten ist die Sicherheit der Daten – der Schutz von höchstvertraulichen Behandlungsinformationen muss unzweifelhaft höchsten deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Das wünsche ich mir von den Entwicklern, der Politik und den Nutzern selbst, fordert Weber. Kaufen Sie nicht irgendwelche Apps im Internet, von denen Sie nicht erkennen, wo die Daten gespeichert und wie sie am Ende verwertet werden, so Weber abschließend!