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Fragen und Antworten zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz

Walter Hoof, Vorsitzender der DAK MG

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DAK MG

Nachfolgend haben wir für Sie Fragen und Antworten der Deutschen Rentenversicherung Bund im Zusammenhang mit dem verabschiedeten Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz veröffentlicht, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft.

Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau

Wie hoch ist das Rentenniveau zurzeit? Wie hat es sich in den vergangenen Jahren entwickelt?

Das Rentenniveau liegt zurzeit bei rund 48 Prozent. lm Jahr 2000 belief es sich noch auf rund 53 Prozent und im Jahr 2010 auf 51,6 Prozent.

Warum ist das Rentenniveau gesunken?

Um die Finanzierung der Renten angesichts des demografischen Wandels auch langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Reformen durchgeführt. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt. Steigt seither die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Zusätzlich wird die Anpassung der Renten über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt. Bis einschließlich 2013 wirkte zusätzlich der ,,Riester-Faktor“ bremsend auf den Anstieg der Renten. Wenn die Rentensteigerungen wegen der Wirkung der Dämpfungsfaktoren niedriger ausfallen als die Lohnsteigerungen, sinkt das Rentenniveau.

Welche Haltelinien waren bisher im Gesetz für die Entwicklung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes vorgesehen?

Nach bisherigem Recht hatte die Bundesregierung geeignete Maßnahmen vorzuschlagen

  • wenn das Netto-Rentenniveau vor Steuern voraussichtlich bis 2020 46 Prozent und bis 2030 43 Prozent unterschreitet
  • der Beitragssatz voraussichtlich bis 2020 20 Prozent und bis 2030 22 Prozent überschreitet.

Welche Haltelinien sieht das neue Gesetz bis 2025 vor?

Das Gesetz sieht die Einführung weiterer Haltelinien bis 2025 vor: Mit einer Haltelinie soll das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent abgesichert werden, mit einer anderen Haltelinie soll verhindert werden, dass der Beitragssatz bis 2025 über 20 Prozent steigt. Gleichzeitig wird festgelegt, dass der Beitragssatz bis 2025 die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreitet. Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt.

Wie funktioniert die im Gesetz vorgesehene Haltelinie beim Rentenniveau?

Nach der neuen gesetzlichen Regelung wird das Absinken des Rentenniveaus auf unter 48 Prozent durch die Einführung einer Niveauschutzklausel in der Rentenanpassungsformel verhindert. Die Niveauschutzklausel stellt sicher, dass der aktuelle Rentenwert im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung so anzuheben ist, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent beträgt.

Wie werden die Haltelinien finanziert?

Die Einhaltung der Beitragsobergrenze und der Sicherungsniveaugrenze wird durch die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel abgesichert. Diese Mittel werden vom Bund bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Dafür soll im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen werden. Zusätzlich leistet der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Hohe von zunächst 500 Millionen je Jahr.

Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten

Warum werden die bestehenden Regelungen bei den Erwerbsminderungsrenten geändert?

Die Zahlen der Grundsicherungsstatistik belegen, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, vergleichsweise oft ergänzend Leistungen der Grundsicherung erhalten. Ende 2017 waren dies rund 14,7 Prozent aller Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Damit hat sich die Quote in den letzten zehn Jahren in etwa verdreifacht.

Welche Verbesserungen gab es 2014 bei den Erwerbsminderungsrenten?

Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Darüber hinaus wirken sich seither eventuelle Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rentenhohe aus.

Wie stark sind die Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelungen in 2014 gestiegen?

Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr fallen volle Erwerbsminderungsrenten im Monat durchschnittlich um 40 Euro höher aus.

Wie sehen die Verbesserungen aus, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind?

Bei Rentenneuzugängen ab dem 1. Januar 2018 wurde die Zurechnungszeit schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 wurden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Welche Änderungen sind mit der im gerade verabschiedeten Gesetz vereinbarten Neuregelung bei den Erwerbsminderungsrenten verbunden?

Mit der Neuregelung wird die Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2019 nicht schrittweise sondern in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit bis 2027 in jedem Jahr um einen Monat, danach jährlich um zwei Monate. Dieser Prozess endet im Jahr 2031, wenn die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.

Wie stark werden die Erwerbsminderungsrenten aufgrund der Neuregelung voraussichtlich steigen?

Die Verlängerung der Zurechnungszeit in einem Schritt wird Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2019 um circa 70 Euro monatlich erhöhen, wenn man die durchschnittliche Bewertung für Zurechnungszeiten zugrunde legt.

Wer ist von der Neuregelung bei den Erwerbsminderungsrenten betroffen?

Es profitieren alle Erwerbsminderungsrentenzugänge mit einem Rentenbeginn ab Januar 2019 von der beabsichtigten Neuregelung.

Welche Kosten sind mit der Neuregelung verbunden?

Die Bundesregierung geht von Mehrausgaben in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr 2019 aus. Bis 2025 wird mit einem Anstieg der Kosten auf eine Milliarde Euro pro Jahr gerechnet.

Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Was versteht man unter ,,Mütterrente“ und welche Verbesserungen sind damit verbunden?

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden bis zum 30. Juni 2014 bis zu einem Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2014 wird ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet.

Welche Kosten sind mit der 2014 eingeführten Verbesserung bei der ,,Mütterrente“ verbunden?

Die Kosten der „Mütterrente“ lagen 2017 bei rund 7,3 Milliarden Euro.

Worauf hat sich die Bundesregierung bei der ,,Mütterrente II“ geeinigt?

Künftig bekommen alle Mütter und Väter, für vor 1992 geborene Kinder pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Pro Kind sind also künftig bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.

Wie wirkt sich ein halber Rentenpunkt auf die Rentenhohe aus?

Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2018 bei 30,69 Euro im Monat. Ein halber Rentenpunkt macht hier also rund 15,35 Euro aus. lm Westen liegt der Rentenpunkt zurzeit bei 32,03 Euro. Ein halber Rentenpunkt West entspricht also rund 16,02 Euro im Monat.

Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt?

Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.

Muss die Mütterrente beantragt werden?

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

Wie viele Mütter und Väter werden von der „Mütterrente II“ profitieren?

Von der „Mütterrente II“ werden circa 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Welche Kosten sind mit dieser Neuregelung verbunden?

Die Kosten für die „Mütterrente II“ werden auf rund 3,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Wer trägt die Kosten der Mütterrente I und II?

Für die Mehrausgaben durch die Mütterrente I und II ist keine gesonderte Erstattung aus Steuermitteln vorgesehen. Der allgemeine Bundeszuschuss wird zwar in den Jahren 2019 bis 2022 in vier gleichmäßigen Schritten um letztlich insgesamt 2,0 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Jedoch werden die anfallenden Mehrausgaben für die Mütterrente damit nur zu einem Teil gedeckt.

Ausweitung der Midi-Jobs

Was sind Midi-Jobs?

Von einem Midi-Job wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig monatlich mehr als 450 und höchstens 850 Euro verdient.

Wie sind Midi-Jobber bislang rentenversichert?

Bei Midi-Jobs besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Midi-Jobber erwerben daher immer eigene Ansprüche in der Rentenversicherung. Midi-Jobber zahlen aber nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Rentenversicherung, wodurch auch nur reduzierte Rentenanwartschaften erworben werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst in der Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro.

Was wird durch die Neuregelung bei Midi-Jobs geändert?

Mit der gesetzlichen Neuregelung werden Geringverdiener stärker bei den Sozialversicherungsbeitragen entlastet. Dafür wird die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum sogenannten Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeweitet. Die entrichteten geringeren Rentenversicherungsbeitrage sollen künftig nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

Wie soll die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichzeitig weiterbestehendem Leistungsumfang finanziell ausgeglichen werden? Welche Kosten entstehen mit der Neuregelung?

Ein finanzieller Ausgleich für die Beitragsmindereinnahmen der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen der Rentenversicherung belaufen sich voraussichtlich auf 200 Millionen Euro im Jahr.

Inkrafttreten:

Welche Regelungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft?

Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten traten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.

Welche Regelung tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft?

Die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte wird ab dem 1. Juli 2019 zum sogenannten Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro ausgeweitet.

PM der DRV Bund 2019-01 – FAQ

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