Rente und Hinzuverdienst – Höhere Grenzen in 2021
1. Januar 2021Gutscheinversand zum Bezug von FFP2-Schutzmasken gestartet – Bezugsberechtigte Versicherte der DAK-G erhalten in Kürze Post
13. Januar 2021Der Freibetrag für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge von Betriebsrentnern wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 von bisher 159,25 Euro/mtl. auf 164,50 Euro/mtl. erhöht.
Bezieher einer oder mehrerer Betriebsrenten (oder vergleichbarer Bezüge) müssen Beiträge an die Krankenkasse nur von dem Betrag abführen, der oberhalb des Freibetrages liegt. Diese Regelung wurde Ende 2019 mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Gesetzgeber eingeführt, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemneinschaft e. V.
Durch die gesetzliche Neuregelung zum 01.01.2020 waren umfangreiche technische und organisatorische Veränderungen bei den bundesweit ca. 46.000 Zahlstellen und den ca. 100 Krankenkassen erforderlich, die nahezu das gesamte Jahr 2020 in Anspruch genommen haben; diese Umstellungen sind zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen.
Fälle, in denen Betriebsrentner Zahlungen von mehr als einem Arbeitgeber beziehen, waren besonders kompliziert, da der Freibetrag – auch beim Bezug mehrerer Betriebsrenten – nur einmal gewährt wird. Betriebsrentnern, die im Laufe des Jahres 2020 noch den Beitrag auf ihre volle Betriebsrente(n) entrichtet haben, wird der zu viel entrichtete Beitrag rückwirkend erstattet, so Walter Hoof abschließend.