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Rente und Hinzuverdienst – Höhere Grenzen in 2021

Bezieher einer Rente, die nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen bestimmte Obergrenzen beim Einkommen beachten, damit ihnen ihre jeweilge Rente nicht gekürzt wird.

Grundsätzlich gilt, dass nur diejenigen, die die jeweilige reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine gesetzliche Altersrente beziehen, so viel hinzuverdienen können wie sie wollen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Die gesetzliche Altersgrenze ist – je nach Geburtsjahr – unterschiedlich. Sie liegt aktuell zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr; bei Menschen, die schwerbehindert sind, zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr. Hat der/die Bezieher/in einer Rente, die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht, müssen beim Hinzuverdienst bestimmte Obergrenzen beachtet werden, damit es nicht zu eine Rentenkürzung kommt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenzen auch im Jahr 2021 deutlich angehoben. Als Hinzuverdienst gelten nach § 34 Abs. 3b des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen. Ist der jährliche Hinzuverdienst höher als die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der Differenzbetrag durch 12 geteilt. 40 Prozent dieses verbleibenden Betrages werden dann von der monatlich gesetzlichen Altersrente abgezogen.

Hinzuverdienst oberhalb einer Grenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr wird bis zu einer individuellen Obergrenze stufenlos zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die individuelle Obergrenze bestimmt sich dabei nach dem höchsten sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Kalenderjahre vor dem Renteneintritt. Erst bei Überschreiten der Obergrenze wird der darüber hinausgehende Hinzuverdienst in voller Höhe auf die Rente angerechnet.

Für die nachfolgend aufgeführten Bezieher von Altersrenten gelten folgende Obergrenzen beim Hinzuverdienst:

Personenkreis reguläre jährliche Hinzuverdienst-grenze jährlicher Hinzuverdienst 2020 jährlicher Hinzuverdienst 2021 voraussichtlich
ab 01.01.2022

wieder geltende
reguläre jährliche Hinzuverdienst-grenze
Altersrente
nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
entfällt entfällt entfällt entfällt
Altersrente
für langjährige Versicherte
vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
6.300,00 € 44.590,00 € 46.060,00 € 6.300,00 €
abschlagsfreie Altersrente
für besonders langjährig Versicherte
vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
6.300,00 € 44.590,00 € 46.060,00 € 6.300,00 €
Altersrente für Schwerbehinderte
vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
6.300,00 € 44.590,00 € 46.060,00 € 6.300,00 €

 

 

 

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