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Gutscheinversand zum Bezug von FFP2-Schutzmasken gestartet – Bezugsberechtigte Versicherte der DAK-G erhalten in Kürze Post

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. begrüßt, dass sich die DAK-Gesundheit (DAK-G) an der Versandaktion der Bundesregierung zur Verteilung von Gutscheinen zum Bezug von FFP2-Masken beteiligt, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergeminschaft e. V.

© Foto privat: Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Die DAK-G hat mit dem Versand von Gutscheinen der Bundesregierung für FFP2-Schutzmasken begonnen. In mehreren Tranchen werden rund drei Millionen Versicherte der DAK-G angeschrieben und erhalten so die Gutscheine, die zum Bezug der entsprechenden Schutzmasken berechtigen. Die DAK-G unterstützt damit die Aktion der Bundesregierung, um Risikogruppen besonders vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Als Erstes werden Versicherte ab 75 Jahren angeschrieben. In der zweiten Tranche erhalten Versicherte ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren ihre Gutscheine. Mit der dritten Tranche, die sich bis in den Februar erstreckt, werden dann die Gutscheine an Versicherte ab 60 Jahren verteilt. Mit den Gutscheinen können in zwei Terminschienen jeweils sechs Schutzmasken der Kategorie FFP2 gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro in den Apotheken abgeholt werden.

Abgabe in zwei Zeiträumen
Die Ausgabe  von jeweils sechs FFP2-Schutzmasken ist innerhalb von zwei Zeiträumen möglich. Der erste Zeitraum läuft bis einschließlich 28.02.2021, der zweite Zeitraum erstreckt sich vom 16.02.2021 bis einschließlich  15.04.2021. Dabei fällt lediglich eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro an. Bei der Aktion handelt es sich um eine Initiative der Bundesregierung. Die Gutscheine dafür werden den Kassen von der Bundesdruckerei geliefert. Die Lieferung und somit auch der Versand werden sich voraussichtlich bis in den Februar ziehen.

Unterstützung besonders gefährdeter Personen
Mit den Masken will die Bundesregierung die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, beim Schutz vor einer Übertragung des Corona-Virus unterstützen. „Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein. Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf besteht“, heißt es im Begleitschreiben der Gutscheine. „Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt.“

Die ausgegebenen FFP2-Masken sind keine Leistung der Krankenkassen. Die DAK-G unterstützt die Bundesregierung dabei entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens mit den Berechtigungs-Coupons.

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. begrüßt ausdrücklich, dass die DAK-Gesundheit die Initiative der Bundesregierung maßgeblich unterstützt und mit dazu beiträgt, die bezugsberechtigten Versicherten der DAK-Gesundheit schnellstmöglich mit den Gutscheinen zum Bezug der FFP2-Schutzmasken zu versorgen, so Walter Hoof abschließend.

 

Berechtigungsscheine – Muster

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