Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern: Fragebögen zur Grundrente sind Fälschungen
26. Februar 2021
März-Ausgabe von i & m ist erschienen
12. März 2021
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Freiwillige Beiträge an Rentenversicherung für 2020 können noch bis 31. März 2021 eingezahlt werden

Versicherte, die für das Jahr 2020 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch rückwirkend entrichten möchten, sollten dies schnell auf den Weg bringen. Die Frist hierfür läuft am 31. März 2021 ab, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Mit der Zahlung freiwilliger Beiträge können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden; zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.

Insbesondere Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist nicht versäumen.

Die Höhe der nachträglichen Zahlung für das Jahr 2020 kann individuell zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro liegen.
Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.

Freiwillige Beiträge können alle in Deutschland lebenden Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente erhöhen.

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