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Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung 2018 – Entrichtung ist noch bis zum 31. März 2019 möglich

Wer als Selbstständiger, Beamter oder aus einem anderen Grund berechtigt ist, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten, sollte daran denken:

Die Beitragszahlung für das Jahr 2018 ist noch bis zum 31. März 2019 möglich. Da dieser Tag ein Sonntag ist, wird die Frist bis zum 1. April verlängert.

Die Beitragshöhe kann zwischen dem Mindestbeitrag in Höhe von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag in Höhe von 1.209 Euro frei gewählt werden.

Die Beiträge können für Versicherte möglicherweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen.
Seit 2017 können auch Altersvollrentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen.

Detailinformationen können Sie der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ entnehmen. Hierin erhalten Sie Informationen darüber, welche Möglichkeiten und Vorteile die freiwillige Versicherung bietet.

Diese und andere Broschüren gibt es kostenlos bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen. Sie kann auch über das kostenlose Service-­Telefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 angefordert oder im Internet unter www.drv-kbs.de im Servicebereich als Download abgerufen werden.

 

 

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