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Hinzuverdienstgrenzen bei Altersfrührenten werden ab 2023 abgeschafft

Altersrentner, die eine vorgezogene Altersrente – eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze – beanspruchen, mussten bislang Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt seit Juli 2017 grundsätzlich bei jährlich 6.300,00 Euro.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze in den Jahren 2020 bis 2022 deutlich angehoben. So lag die Hinzuverdienstgrenze in den genannten Jahren beim 14fachen der monatlichen Bezugsgröße, d. h. der Hinzuverdienst lag in den Jahren 2021 und 2022 rentenunschädlich bei 46.060,00 Euro (im Jahr 2020 bei 44.590,00 Euro).

Ab dem 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner vollständig abgeschafft. Das heißt, dass es dann bei Bezug einer Altersrente zu keiner Rentenkürzung mehr kommen kann.

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