Walter Hoof Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Zum 1. Oktober 2020 wurden aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung die Festzuschüsse zum Zahnersatz erhöht. Der Zuschuss steigt von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Darauf weist Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., hin.
Die gesetzliche Regelung bestimmt, dass Versicherte, die unmittelbar vor Inanspruchnahme des Zahnersatzes fünf Jahre ununterbrochen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, einen Zuschuss in Höhe von 65 Prozent erhalten. Für Versicherte, die unmittelbar vor Inanspruchnahme des Zahnersatzes für zehn Jahre ununterbrochen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, steigt der Zuschuss sogar auf 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Das Bonusheft wird dem Versicherten von der/dem behandelnden Zahnärztin/Zahnarzt kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Damit in dem nachzuweisenden fünf- bzw. zehnjährigen Zeitraum keine Lücken entstehen, die zur Reduzierung bzw. zum Verlust des zusätzlichen Zuschusses führen, sollten Versicherte sich regelmäßig ihr Bonusheft anschauen und frühzeitig einen Vorsorgetermin bei der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt vereinbaren, so Walter Hoof abschließend.