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Die Renteninformation ist da: So errechnen Sie Ihre Altersvorsorge

Quelle: © Frankfurter Rundschau, 13.10.2020 – von Martin Staiger

Mithilfe der Renteninformation, die jährlich versendet wird, lässt sich in vielen Fällen die Höhe der Altersrente näherungsweise ausrechnen.

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Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen im Alter die wichtigste Einnahmequelle. Damit sie schon während ihres Berufslebens darüber im Bilde sind, mit welchen Bezügen sie im Ruhestand einmal rechnen können, verschickt die Rentenversicherung an alle Versicherten, die zwischen 27 und 55 Jahre alt sind, einmal jährlich eine Renteninformation. Versicherte ab 55 erhalten eine etwas ausführlichere Rentenauskunft.

Die Renteninformation: Drei Beträge werden genannt

In der Renteninformation stehen drei Eurobeträge. Der erste stellt die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung dar, die der oder die Versicherte bei einer zum Zeitpunkt der Renteninformation beginnenden vollen Erwerbsminderung erhalten würde. Bei diesem in vielen Fällen erschreckend niedrigen Betrag handelt es sich jedoch um die Bruttorente, von der noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und zur sozialen Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch Steuern abzuführen sind.

Über den Daumen gepeilt sind von dem in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag etwa elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen. Steht in der Renteninformation zum Beispiel, dass die versicherte Person mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung von 900 Euro rechnen kann, betrüge die Auszahlungssumme ungefähr 801 Euro.

Die Renteninformation weist die voraussichtliche Bruttorente aus

Der zweite Wert weist die Höhe der bisher erarbeiteten Altersrente aus. Dieser ist eher theoretischer Natur. Er käme dann im Alter zur Auszahlung, wenn die versicherte Person ab sofort keinen einzigen Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen würde. Auch bei diesem Betrag handelt es sich um die Bruttorente – es wären also darauf noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und eventuell auch Steuern fällig.

Der dritte Betrag stellt die Altersrente dar, die sich ergibt, wenn bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter Beiträge im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gezahlt werden würden. Für Arbeitnehmer, die seit mindestens fünf Jahren ein etwa gleichbleibendes oder um einige Prozent pro Jahr steigendes Einkommen haben und das voraussichtlich auch bis zur Rente erhalten werden, ist dieser dritte Betrag eine recht verlässliche Größe. Wer in den vergangenen fünf Jahren nicht wenigstens einigermaßen konstant verdient hat, kann mit diesem Betrag jedoch nicht viel anfangen.

Mithilfe der Renteninformation lässt sich jedoch die Höhe der Altersrente näherungsweise ausrechnen – zumindest dann, wenn davon auszugehen ist, dass sich das jetzige Einkommen bis zum Renteneintritt erzielen lässt.

Online-Portal

Einen besseren Überblick über die zu erwartende Rente soll künftig ein Internetportal verschaffen. Ende August beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Versicherte sollen online gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung abrufen können. Das Portal soll schrittweise bis zum Jahr 2023 aufgebaut werden. (FR)

Zunächst multipliziere man das aktuelle Bruttoeinkommen mit der Zahl der Jahre, die man dieses bis zum Datum des Renteneintritts – der auf Seite eins der Renteninformation im zweiten Satz steht – mutmaßlich erzielen wird. Die so erhaltene Zahl dividiere man durch 40.551 – das ist der auf Seite zwei der Renteninformation genannte Durchschnittsverdienst aller rentenversicherungspflichtig Tätigen. So erhält man die Zahl der bis zur Altersrente noch zu erwartenden Entgeltpunkte. Zu diesen zähle man die bisher erworbenen Entgeltpunkte, die aus dem Kasten auf Seite zwei hervorgehen, dazu und multipliziere die Summe mit 33,05 Euro (in den alten) beziehungsweise 31,89 Euro (in den neuen Bundesländern). Das Ergebnis ist die zu erwartende Bruttoaltersrente.

Die tatsächliche Nettoaltersrente ist jedoch in vielen Fällen erheblich niedriger als der Bruttobetrag. Denn neben dem Abzug von rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind auf Altersrenten oft auch Steuern fällig. Wer dieses Jahr in Altersrente geht, muss 80 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern, beim Rentnerjahrgang 2021 beträgt der Anteil der zu versteuernden Rente 81 Prozent. So geht es in jährlichen Prozentschritten weiter nach oben, bis Neurentnerinnen und Neurentner der Jahre 2040 und später die gesamte Rente versteuern müssen.

Ein Beispiel: Ist nach der Rentenauskunft bei einer ledigen Person, die 2031 das Renteneintrittsalter von dann 67 Jahren erreicht, mit einer Altersrente von 1500 Euro pro Monat zu rechnen, ergäbe sich unter Voraussetzung der heutigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und den aktuellen steuerlichen Regelungen eine monatliche Nettorente von etwa 1258 Euro. Ein Neurentner des Jahres 2040 bekäme 1225 Euro Nettorente.

Der Rentenanspruch hängt von vielen Faktoren ab

Natürlich hängt die tatsächliche Rente von zahlreichen Parametern ab, die sich nicht seriös prognostizieren lassen. Kann der zukünftige Rentner zum Beispiel Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, liegt die Nettorente etwas höher. Hat er weitere Einkünfte zum Beispiel aus einer Betriebs- oder Privatrente, ändert sich sein persönlicher Steuersatz. Das gilt auch, wenn er verheiratet ist. Außerdem lässt sich weder die Teuerungsrate noch die Lohnentwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte voraussehen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beispielrente von 1500 Euro brutto in Zukunft auf der Höhe oder gar über einer Kaufkraft von heute 1258 Euro beziehungsweise 1225 Euro liegt, ist eher gering. Und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung werden eher steigen als sinken. Auch aufgrund des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors werden die Renten in Zukunft aller Voraussicht nach geringer steigen als die Arbeitseinkünfte und die Teuerungsrate. Außerdem erhöht sich, wie schon erwähnt, bei allen, die vor 2040 in Ruhestand gehen, der Anteil der Rente, der versteuert werden muss.

Was die Renteninformation nicht über die Rente aussagt

Die Renteninformation verschweigt diese Entwicklungen – mit Ausnahme der letztgenannten – nicht. Ein durchschnittlich sozial- und steuerrechtlich gebildeter Mensch kann jedoch kaum einschätzen, welche Folgen der immer größer werdende Unterschied von Brutto- und Nettorente in der Zukunft haben wird.

Die Rentenversicherung sollte deswegen ihre Renteninformation transparenter gestalten. Dann würde auch deutlicher, dass die Prognose einer in den nächsten Jahren stark steigenden Altersarmut keine Schwarzmalerei, sondern Realismus ist und dass rentenerhöhende Reformen dringend notwendig sind.

Quelle: © Frankfurter Rundschau, 13.10.2020

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