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Informationen zur Grundrente

Fragen und Antworten zum Grundrenten-Gesetz:
Bekommt jeder Rentner die Grundrente?
Profitieren wird, wer lange mit wenig Verdienst arbeitete. – Ab 33 Jahren Renten-Anwartszeit („Grundrentenzeit“, z. B. Beruf, Kindererziehung, Krankengeld-Bezug, Pflege Angehöriger) gibt es gestaffelte Leistungen. Nicht berücksichtigt werden u. a. Arbeitslosigkeit, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung, freiwillige Beiträge. Den vollen Anspruch gibt es mit 35 Jahren. – Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt, sie muss nicht beantragt werden. Rentenversicherung und Finanzamt tauschen dazu Daten aus. Zusätzlich kann Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragt werden, die Einkommensgrenze wurde erhöht!
Wie wird die Grundrente berechnet?
Wer durchschnittlich verdient (2020: rund 3 340 Euro), erwirbt pro Jahr 1 Entgeltpunkt. Die Grundrente wird aus Zeiten berechnet, in denen mind. 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erreicht wurden. Eine reine 450-Euro-Beschäftigung kann für die Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt werden (sehr wohl aber für die Grundrentenzeit). Alle Entgeltpunkte aus diesen Zeiten werden verdoppelt (maximal auf 0,8), mit 0,875 und mit bis zu 35 Jahren multipliziert. Erreicht das Einkommen im Berufsleben im Schnitt 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (2020: ca. 2 700 Euro brutto), kann keine Grundrente gezahlt werden.
Grundrente gibt’s, wenn das Monatseinkommen aus eigener Rente und weiteren zu versteuernden Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen, Zinserträge – aber nicht der steuerfreie 450-Euro- Job!) unter 1 250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1 950 Euro (Paare) liegt. Alles darüber kürzt den Anspruch um 60 Prozent. Wer über 1 600 Euro (Paare: 2 300 Euro) hat, dem wird das Einkommen ab dieser Grenze voll angerechnet.
Achtung:
Maßgeblich ist, was vor zwei Jahren war, 2021 also das Einkommen von 2019. Wer in Rente geht, dem wird evtl. die Grundrente gekürzt, weil er als voll Berufstätiger 2019 zu viel verdient hat. Die Sozialverbände fordern daher, stattdessen den Verdienst des Vorjahres als Basis zu nehmen. Im Schnitt gibt’s 75 Euro mehr, maximal 400 Euro.
Wird die Rente zum 1.Januar ausbezahlt?
Der Anspruch besteht ab Januar 2021. Doch wegen des hohen Aufwands bei der Umsetzung wird die Rentenversicherung erst zur Jahresmitte die ersten Grundrentenbescheide versenden. Von den fast 26 Millionen Be-stands-Rentnern wird mancher Berechtigte erst bis Ende 2022 Zahlungen erhalten.
Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt, versichert der Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Deutsche Rentenversicherung kann noch keine Grundrenten-Beratung anbieten. Allgemeine Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de, 08 00/10004800

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