Pflegestärkungsgesetz II Neuregelungen seit 01.01.2017
22. Februar 2017
Später in Rente trotz Ausgleichszahlung?
2. März 2017
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Informationen zum Flexirentengesetz

Viele Arbeitgeber sind froh, wenn sie ihre langjährigen, erfahrenen Mitarbeiter auch über deren Rentenbeginn hinaus weiter beschäftigen können. Nicht nur sie selbst, sondern auch jüngere Kollegen profitieren von dem Wissen und der Umsicht der Älteren. Gerade in der heutigen Zeit ist es schwer, geeignete Nachfolger für Fachkräfte zu finden. Und vielen Arbeitgebern ist außerdem daran gelegen, ihre älteren Beschäftigten so lange wie möglich im Betrieb zu halten.

Das neue Flexirentengesetz unterstützt sie dabei.

Ältere Arbeitnehmer befristet weiterbeschäftigen:

Bereits seit dem 1. Juli 2014 ist es für Arbeitgeber einfacher und rechtlich sicherer geworden, Mitarbeiter über ihr Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen. In vielen unbefristeten Arbeitsverträgen war  festgeschrieben, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Wollten beide Parteien das Arbeitsverhältnis weiterführen und einen neuen Befristungszeitpunkt festlegen, war das aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Zumindest war es für den Arbeitgeber mit dem Risiko behaftet, dass der Arbeitnehmer mit einiger Aussicht auf Erfolg auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung klagen konnte. Seit dem 1. Juli 2014 kann das Ende des Arbeitsverhältnisses – gegebenenfalls auch mehrfach – über den Rentenbeginn hinausgeschoben werden. Für den Arbeitgeber bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei der Weiterbeschäftigung seiner langjährigen Mitarbeiter.

Kein gesonderter Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung:

Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter arbeiten, brauchen keinen Beitrag mehr zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Sie sind versicherungsfrei.

Der Arbeitgeber musste aber bisher seinen Beitragsanteil auch für  den Rentner abführen.

Neu ist:

In den nächsten fünf Jahren sind auch die Arbeitgeber von der Zahlung ihres Beitragsanteils zur Arbeitslosenversicherung befreit. So wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch für sie noch attraktiver. Mehr erfahren sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-Rentenversicherung.de.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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