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2. März 2017Rentenabschläge durch Sonderzahlung ausgleichen
2. März 2017Manchmal ändert man seine Meinung oder aber die Rahmenbedingungen tun es: Sie wollten eigentlich vorzeitig in Rente gehen und haben Ihre Abschläge bereits durch eine Sonderzahlung ausgeglichen? Sie möchten Ihre Rente nun aber doch erst später beziehen? Auch dann ist Ihre Ausgleichszahlung nicht umsonst geleistet. Sie bekommen entsprechend der gezahlten Beiträge dann eine höhere Rente. Die Rückzahlung des Ausgleichsbetrags ist jedoch nicht möglich.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund