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Jahresmeldung an die Rentenversicherung prüfen und gut aufbewahren

Von ihrem Arbeitgeber erhalten die Beschäftigten die jährliche Bescheinigung über die im abgelaufenen Jahr an die Deutsche Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung.

Walter Hoof, Vorsitzender des DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Foto: © Privat

Diese sollte jeweils bis spätestens Ende April vorliegen. Neben den persönlichen Daten enthält diese Meldung auch Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes.

Die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. weist darauf hin, dass diese Daten für die spätere Berechnung der Rente wichtig sind und deshalb bereits jetzt vom Versicherten auf Richtigkeit überprüft werden sollten, so Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Fehlerhafte Meldungen können sich negativ auf die Rentenhöhe undmögliche Rentenansprüche auswirken.

Um Nachteile in späteren Jahren zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer sich die Zeit nehmen und alle Angaben der Meldung, wie z. B. den Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst, abgleichen. Stellen sich dabei Abweichungen oder Fehler heraus, sollte man sich direkt mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Meldung korrigieren zu lassen.

Die Jahresmeldungen, die im Laufe der Jahre erstellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden, sollten gut aufbewahrt werden, denn sie dienen als Nachweis über die im Laufe des Berufslebens gezahlten Rentenbeiträge, so Walter Hoof abschließend.

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