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9. August 2019Außerordentliche Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes
23. August 2019MDK-Reformgesetz
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2019 den Entwurf eines MDK-Reformgesetzes verabschiedet. Das proklamierte Ziel ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu gewährleisten. Faktisch wird die soziale Selbstverwaltung im MDK abgeschafft. Mitglieder eines Verwaltungsrats einer Krankenkasse sollen sich künftig nicht mehr im MDK engagieren dürfen. Der GKV-Spitzenverband lehnt die Pläne in aller Deutlichkeit ab.
Soziale Selbstverwaltung als zentrales Prinzip der GKV erhalten
Medizinische Dienste garantieren qualitätsorientierte und wirtschaftliche Versorgung
Der MDK leistet einen wichtigen Beitrag für die qualitätsorientierte und wirtschaftliche Versorgung. Mit den Begutachtungen und Beratungen auf der Grundlage objektiver medizinischer Kriterien tragen die Medizinischen Dienste dazu bei, dass alle Versicherten zu gleichen Bedingungen Zugang zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Damit dies so bleibt, muss die Funktionsfähigkeit des MDK auch künftig gewährleistet und eine Schwächung der sozialen Selbstverwaltung verhindert werden.
Sowohl für die Medizinischen Dienste als auch für die Krankenkassen ist es von elementarer Bedeutung, dass Begutachtungsgrundlagen der MDK mit der Rechtsauslegung der Krankenkassen übereinstimmen. Daher muss die Richtlinienkompetenz für leistungs- und vertragsrechtliche Fragestellung auch künftig beim GKV-Spitzenverband liegen. Die funktionierende Zusammenarbeit zwischen GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Diensten sollte beibehalten werden. (mag)
Quelle: GKV-SV