Die Medizinischen Dienste, MDK und MDS, sind die sozialmedizinischen Begutachtungs- und Beratungsinstitutionen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Sie zeichnen sich durch Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit im föderalen System der Gesundheitsversorgung aus.
Leistungsfähigkeit
Die Medizinischen Dienste sind leistungsfähig. Sie haben 2018 in insgesamt über 8,2 Mio. Fällen sozialmedizinische Stellungnahmen für die Gesetzliche Krankenversicherung, für die Soziale Pflegeversicherung sowie Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durchgeführt. Sie haben sowohl bei der Einführung der neuen Pflegebegutachtung als auch bei der Bewältigung des gestiegenen Auftragsvolumens für die Krankenversicherung, insbesondere bei der Krankenhausabrechnungsprüfung, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Damit leistet die MDK-Gemeinschaft einen wertvollen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die hohen Zustimmungswerte in den Versichertenbefragungen zur Pflegebegutachtung (87,7 Prozent Zufriedenheit) zeigen das hohe Vertrauen und die breite Akzeptanz in die Arbeit des MDK. Diese Bilanz kann sich sehen lassen.
Unabhängigkeit
Die Medizinischen Dienste sind unabhängig. Ihre Gutachterinnen und Gutachter stehen für eine unabhängige, fachlich fundierte Begutachtung und Beratung. Sie sind bei ihren medizinischen und pflegerischen Bewertungen ausschließlich ihrem ärztlichen bzw. pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Die Begutachtungen werden frei von Wettbewerbsinteressen oder Einflussnahmen der Leistungsanbieter, Krankenkassen oder aus der Gesundheitspolitik durchgeführt. Diese unabhängige Aufgabenwahrnehmung garantiert eine faire und gerechte Leistungsgewährung an die Versicherten.
Föderale Aufstellung
Die Medizinischen Dienste sind föderal organisiert. Dies entspricht den grundsätzlich auf Landesebene ausgestalteten Versorgungs- und Qualitätsstrukturen im Gesundheitswesen. Der MDK kennt die regionalen Versorgungsangebote und Strukturen. Dies ermöglicht versichertennahe und bedarfsorientierte Empfehlungen.
Damit ist der MDK wichtiger Partner der Landesgesundheitspolitik und der regionalen Akteure der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in den Ländern.
Gestaltungsverantwortung
Die Medizinischen Dienste stellen sich der Verantwortung, sich – orientiert an den Eckpunkten der Unabhängigkeit, der föderalen Aufstellung und der Leistungsfähigkeit – laufend weiterzuentwickeln. Dabei geht es um die Übernahme neuer oder veränderter Aufgaben in einem dynamischen Gesundheitswesen. Insbesondere ist die Organisation so weiterzuentwickeln, dass die Transparenz nach außen gestärkt wird.