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Resolution der MDK-Gemeinschaft – Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und föderale Aufstellung als Grundlage einer Stärkung der Medizinischen Dienste

Die Medizinischen Dienste, MDK und MDS, sind die sozialmedizinischen Begutachtungs- und Beratungsinstitutionen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Sie zeichnen sich durch Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit im föderalen System der Gesundheitsversorgung aus.

Leistungsfähigkeit
Die Medizinischen Dienste sind leistungsfähig. Sie haben 2018 in insgesamt über 8,2 Mio. Fällen sozialmedizinische Stellungnahmen für die Gesetzliche Krankenversicherung, für die Soziale Pflegeversicherung sowie Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durchgeführt. Sie haben sowohl bei der Einführung der neuen Pflegebegutachtung als auch bei der Bewältigung des gestiegenen Auftragsvolumens für die Krankenversicherung, insbesondere bei der Krankenhausabrechnungsprüfung, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Damit leistet die MDK-Gemeinschaft einen wertvollen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die hohen Zustimmungswerte in den Versichertenbefragungen zur Pflegebegutachtung (87,7 Prozent Zufriedenheit) zeigen das hohe Vertrauen und die breite Akzeptanz in die Arbeit des MDK. Diese Bilanz kann sich sehen lassen.

Die Medizinischen Dienste erwarten von der Politik, dass diese Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.

Unabhängigkeit
Die Medizinischen Dienste sind unabhängig. Ihre Gutachterinnen und Gutachter stehen für eine unabhängige, fachlich fundierte Begutachtung und Beratung. Sie sind bei ihren medizinischen und pflegerischen Bewertungen ausschließlich ihrem ärztlichen bzw. pflegefachlichen Gewissen unterworfen. Die Begutachtungen werden frei von Wettbewerbsinteressen oder Einflussnahmen der Leistungsanbieter, Krankenkassen oder  aus  der  Gesundheitspolitik  durchgeführt.  Diese unabhängige  Aufgabenwahrnehmung  garantiert  eine faire und gerechte Leistungsgewährung an die Versicherten.

Die Medizinischen Dienste erwarten von der Politik, dass diese fachliche Unabhängigkeit erhalten und gestärkt wird.

Föderale Aufstellung
Die Medizinischen Dienste sind föderal organisiert. Dies entspricht den grundsätzlich auf Landesebene ausgestalteten Versorgungs- und Qualitätsstrukturen im Gesundheitswesen. Der MDK kennt die regionalen Versorgungsangebote und Strukturen. Dies ermöglicht versichertennahe und bedarfsorientierte Empfehlungen.
Damit ist der MDK wichtiger Partner der Landesgesundheitspolitik und der regionalen Akteure der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in den Ländern.

Die Medizinischen Dienste erwarten von der Politik, dass die föderalen Strukturen nicht geschwächt, sondern gestärkt werden.

Gestaltungsverantwortung
Die Medizinischen Dienste stellen sich der Verantwortung, sich – orientiert an den Eckpunkten der Unabhängigkeit, der föderalen Aufstellung und der Leistungsfähigkeit – laufend weiterzuentwickeln. Dabei geht es um die Übernahme neuer oder veränderter Aufgaben in einem dynamischen Gesundheitswesen. Insbesondere ist die Organisation so weiterzuentwickeln, dass die Transparenz nach außen gestärkt wird.

Die MDK-Gemeinschaft steht Vorschlägen für eine Stärkung der Medizinischen Dienste, die sich an diesen Eckpunkten und Zielen orientieren, offen gegenüber.

Beschluss des Kooperationsrates der MDK-Gemeinschaft vom 2. April 2019. Der Kooperationsrat besteht aus den Verwaltungsratsvorsitzenden der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sowie den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und Leitenden Ärztinnen und Ärzten der Medizinischen Dienste.

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