Online-Wahlen jetzt auf den Weg bringen! DAK Mitgliedergemeinschaft fordert Reform der Sozialwahl für 2023
18. April 2019Erklärung zum Tag der Selbstverwaltung
18. Mai 2019Die Soziale Selbstverwaltung sollte bei den Medizinischen Diensten gestärkt und nicht geschwächt werden, sagt Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist eine Stärkung der Medizinischen Dienste angekündigt.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf eines MDK-Reformgesetzes erfüllt diese Anforderung noch nicht. Im Gegenteil: Würde das Gesetz so umgesetzt, führte es zu einer Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten.
Der Gesetzentwurf beinhaltet durchaus positive Regelungen für die Arbeit der Medizinischen Dienste: So sollten die Medizinischen Dienste zu Körperschaften des öffentlichen Rechts gemacht und die fachliche Unabhängigkeit der als Gutachter tätigen, der Pflegefachkräfte, Kodierfachkräfte und andere Gesundheitsberufe gestärkt werden. Ebenso sollen die bundeseinheitliche Aufgabenwahrnehmung der Medizinischen Dienste durch erweiterte Transparenzvorschriften und den Ausbau der internen Qualitätssicherung gestärkt werden. Auch das Zusammenwirken der MDK in den Ländern und dem MDS auf der Bundesebene soll intensiviert werden.
Verfehlt sind jedoch die Änderungsvorschläge zur Organisation der Medizinischen Dienste!
So sollen bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste in den Ländern und beim MDS die Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in eine Minderheitenposition gedrängt werden.
Außerdem sollen sie ihre Vertreter nicht mehr direkt in die Verwaltungsräte wählen, sondern nur noch ein Vorschlagsrecht gegenüber den Ländern haben, die ihrerseits die Benennung des Verwaltungsrates vornehmen.
Beides schwächt die soziale Selbstverwaltung.
Darüber hinaus soll der MDS vom GKV-Spitzenverband abgekoppelt werden. Damit könnten zukünftig nicht mehr Selbstverwaltungsvertreter vom GKV-Spitzenverband in den Verwaltungsrat des MDS entsandt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM), der auch die DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. angehört, fordert, im Zuge der MDK-Reform die Selbstverwaltung zu stärken. Dies bedeutet, dass Vertreter der sozialen Selbstverwaltung weiterhin die Mehrheit der Verwaltungsratssitze im Medizinischen Dienst besetzen sollten.
Dies gilt sowohl für die Landes- wie für die Bundesebene. In den MDS-Verwaltungsrat sollten weiterhin Selbstverwaltungsvertreter der Spitzenverbandsebene entsandt werden.
Die AGuM erwartet von der Gesundheitspolitik entsprechende Änderungen im MDK-Reformgesetz, so Walter Hoof abschließend.