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Sozialversicherungsausweis wird zum Versicherungsnummernachweis

Seit 01. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Darauf weist der Vorsitzende der DAK Mitgliedergemeinschaft, Meinhard Johannides, hin.

Der neue Ausweis enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum.

Darüber hinaus profitieren die Versicherten von folgenden Neuerungen:

  • Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernachweises / Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
  • Mit der Änderung ist es nun außerdem möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen.
  • Zugleich entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.
  • Beschäftigte sind außerdem nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Hintergrund hierfür ist der automatisierte Abruf der Versicherungsnummer seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung.

 

  • Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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