Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze
2. März 2017Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
2. März 2017Als Altersrentner können Sie die Höhe Ihrer Teilrente und damit auch Ihre Hinzuverdienstgrenze von vornherein selbst festlegen. Auch diese Möglichkeit besteht. Die Teilrente muss aber mindestens zehn Prozent der Vollrente betragen. Die Hinzuverdienstgrenze, die sich aus der Höhe der Teilrente ergibt, muss eingehalten werden.
Solange Sie diese Grenze mit Ihrem Hinzuverdienst nicht überschreiten, wird keine Spitzabrechnung durchgeführt. Sie bekommen Ihre Teilrente in der selbst gewählten Höhe weiter.
Übrigens:
Bekommen Sie später eine höhere Altersrente, erhält der Rentenanteil, den Sie bisher nicht in Anspruch genommen haben, einen geringeren Abschlag als der Anteil, den Sie bereits bezogen haben.
Ausnahme für „besonders langjährige Versicherte:
Nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt dies nicht, denn sie ist ohnehin abschlagsfrei. Sollte Ihr Verdienst doch einmal zu hoch sein und die festgelegte Hinzuverdienstgrenze überschreiten, erfolgt wiederum eine „Spitzabrechnung“.
Der Betrag, der die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist der Hinzuverdienstdeckel überschritten, werden 100 Prozent des überschreitenden Betrages angerechnet. Die sich daraus ergebende Überzahlung müssen Sie zurückzahlen.
Änderung der Teilrente und der Hinzuverdienstgrenze:
Sie können die Höhe Ihrer Teilrente und die sich daraus ergebende Hinzuverdienstgrenze jederzeit für die Zukunft neu festlegen.
Beziehen Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente?
Dann sollten Sie sich unbedingt beim Träger Ihrer Betriebsrente erkundigen, ob der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Betriebsrente hat. Je nach Satzung des Trägers kann das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und der damit verbundene Teilrentenbezug zu einer Kürzung oder sogar zum Ruhen der Betriebsrente führen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund