Ideenwettbewerb „Heimvorteil für mehr Gesundheit“
19. Juli 2017DAK-MG informiert: KVdR-Zugang erleichtert
31. Juli 2017Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vermindert erwerbsfähig wird, ist bei der Berechnung seiner Rente aktuell mit der Zurechnungszeit so gestellt, als hätte er bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Es werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Durch die Neuregelung wird die Zurechnungszeit ab 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert: Erwerbsgeminderte werden ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 31. Dezember 2017. Auch bei Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten wird ab 2018 die Zurechnungszeit verlängert. Zum 1. Juli 2014 war bereits eine Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr erfolgt.
Kosten und Finanzierung
Die Bundesregierung beziffert die Mehrausgaben für die Angleichung der Renten in Ost und West im Gesetzentwurf auf maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025. Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müsste die Finanzierung dementsprechend in voller Höhe aus Steuermitteln erfolgen. Ab 2022 beteiligt sich die Bundesregierung stärker an der Bewältigung der demografischen Entwicklung und der Finanzierung der Renten. Dazu steigt der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung im Jahr 2022 zunächst um 200 Millionen Euro, in den Jahren 2023 bis 2025 um jeweils 600 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2025 beträgt die Erhöhung dann dauerhaft zwei Milliarden Euro im Jahr. Dies reicht voraussichtlich nicht zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben. Fehlbeträge müssen aus der Nachhaltigkeitsrücklage oder über eine Anhebung des Beitragssatzes finanziert werden.
Auch durch die bessere Absicherung bei Erwerbsminderung entstehen Mehrausgaben in der Rentenversicherung. 2018 liegen sie bei rund 10 Millionen Euro und steigen bis Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums im Jahr 2021 auf 140 Millionen Euro an.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angleichung der Renten in Ost und West sowie zu den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten haben wir im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zusammengestellt.