Alle, die sich noch nicht an den Sozialwahlen 2017 beteiligt haben, sollten sich nun mit ihrer Stimmabgabe beeilen und den roten Umschlag – portofrei – schnellstmöglich zurücksenden, sagt Walter Hoof, der Vorsitzende der DAK Mitgliedergemeinschaft.
Am 31. Mai 2017 enden die Sozialwahlen 2017! Damit die Stimme bei der DAK-Gesundheit mitgezählt werden kann, muss der Stimmzettel im roten Wahlbrief an diesem Tag beim Wahlausschuss der DAK-Gesundheit und ggf. der zweite Wahlbrief beim Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen!