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Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft, Walter Hoof, in der Verwaltungsratssitzung am 30.03.2023 in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Walter Hoof, Fraktionsvorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.
Foto: © Privat

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

die DAK Mitgliedergemeinschaft (DAK-MG) freut sich, dass wir nach langer Zeit eine „Schwarze Null“, also ein kleines Plus in unserem Mitgliederbestand erreicht haben, nachdem über viele Jahre immer mehr oder weniger starke Verluste im Mitgliederbestand zu verzeichnen waren. Wir sind auf dem Weg, langsam den Mitgliederbestand zu verjüngen. Noch liegt das Durchschnittsalter unserer Versicherten deutlich über dem Schnitt des Durchschnittalters der Versicherten der vdek-Kassen. Die Verjüngung des Mitgliederbestandes ist daher dringend notwendig, da wir immer noch eine hohen Sterberate-Überschuss gegenüber der Geburtenrate zu verzeichnen haben.

Galten wir vor noch nicht allzu langer Zeit aufgrund unserer wirtschaftlichen Lage und der Mitgliederentwicklung als leichter Problemfall beim Verband der Ersatzkassen und in der Presse, so sind diese Stimmen inzwischen verstummt. Den näheren Ausführungen unseres Verwaltungsratsvorsitzenden, Dieter Schröder, zu diesem Punkt können wir vollständig zustimmen. Herr Storm wird hierzu in der heutigen Sitzung in seinem Strategiebericht noch näher auf die ergriffenen Maßnahmen der DAK-Gesundheit (DAK-G) eingehen.

Die wirtschaftliche Entwicklung unserer Kasse ist ebenfalls positiv. Dies haben wir, neben den intensiven Bemühungen des Vorstandes und der Mitarbeitenden, unserem Vorstand mit seiner in die Zukunft weisenden Strategie zu verdanken.

Was uns Sorge macht, ist die politische Entwicklung der Entmachtung der Kassen in ihrer Selbständigkeit. Nachdem der vorherige Minister Spahn unverblümt diese Entwicklung vorangetrieben hat, ist unser aktueller Gesundheitsminister Lauterbach auf dem gleichen Weg. Hier geht es nicht nur um die Einschränkung der sozialen Selbstverwaltung sondern auch um die Einschränkung der Selbständigkeit jeder Krankenkasse. Immer mehr wird die Handlungsfähigkeit der Kassen eingeengt und durch staatliches Handeln ersetzt. Ob die verordnete Einschränkung der Prüfung der nachgewiesenen überhöhten Krankenhausrechnungen, die Kastrierung der Rabattverträge durch zentralistisches Handeln oder auch das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), eine dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende Behörde, angezogene strengere Aufsichtshandeln. Die Tendenz ist eindeutig. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.

Aus unserer Sicht bringt ein zu starkes staatliches Handeln keinerlei Vorteile für die Versicherten gegenüber den im Wettbewerb stehenden Kassen. Diese suchen für ihre Versicherten die beste Lösung, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Die DAK-Gesundheit hat sich schon seit einiger Zeit mit Vorschlägen für die Versorgung älterer Menschen in unserem Land einen Namen gemacht. Herr Storm hat durch verschiedene Gutachten, in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Vorschläge für den Weg für eine zukunftssichere Gestaltung der immer stärker wachsenden Anzahl von zu pflegenden Menschen vorgelegt. Diese wurden teilweise Grundlage für Entscheidungen der Bundesregierung. Unter dem amtierenden Gesundheitsminister bleiben diese aber Stückwerk.

Durch eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung der Finanzierung werden durch unterschiedliche Beiträge zur Pflegeversicherung, je nach Anzahl der geborenen Kinder, die Beiträge gestaffelt erhöht. Das löst kein Problem der Finanzierung in diesem Bereich, sondern schiebt diese nur in die Zukunft.

Eine Anmerkung am Rande: Die Daten, wie viele Kinder je Familie als Grundlage für die Beitragserhöhung zugrunde gelegt werden, sind nirgendwo zentral vorhanden. Jetzt beginnt das „Schwarze-Peter-Spiel“. Sollen die Krankenkassen, die Kommunen, die Finanzämter oder die Rentenversicherung die Kinderdaten liefern? Nirgendwo sind diese umfassend verfügbar und überall wird auf die jetzt bereits bestehende Arbeitsüberlastung hingewiesen. Wir sind gespannt, wie eine Lösung aussehen wird.

Ein aktuelles, vielen Menschen unter den Nägeln brennendes Problem, ist die Versorgung von Patienten außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen. Hier haben die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Sicherstellungsauftrag. Das heißt, sie sind gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten rund um die Uhr im Notfall versorgt werden.

Dies geschieht, besonders in ländlichen Gebieten, nicht ausreichend! Wenn Sie die Nummer 116117 wählen (den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst), dauert es oft sehr lange bis Ihnen geholfen wird. Was machen die sich in Not befindenden Patienten: sie wählen die Notfallnummer 112 des Rettungsdienstes. Diese sind dadurch, dass es sich oft nicht um einen Notfall handelt, überlastet und können manchmal nicht den wirklichen Notfällen zur Hilfe kommen.

Abgesehen davon, dass die Kosten jedes Rettungsdienst-Einsatzes sehr viel höher sind, als wenn ein Bereitschaftsarzt zu den Patienten eilt! Der Rettungsdiensteinsatz mit Arzt kostet etwa 1.500 €, hinzu kommt oft ein eintägiger Krankenhausaufenthalt. Dann werden schnell 2.000 Euro bis 3.000 Euro fällig, die die Krankenkassen zahlen müssen.

Ebenso sind die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser durch nicht notfallbedingte Patientenbehandlungen überlastet.

Wir von der DAK Mitgliedergemeinschaft fordern dringend den Sicherstellungsauftrag den Ärzten zu entziehen und einen gemeinsamen Notdienst von Ärzten und Rettungsdiensten in gemeinsamen Leitstellen und Portalkliniken einzuführen.

Ein weiters aktuelles Thema ist die Einführung einer „elektronischen Patientenakte“ (ePA), eine für jeden Menschen verpflichtend einzuführende Sammlung von persönlichen Gesundheitsdaten. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit von den meisten Menschen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, nicht bestritten. Aus den gespeicherten Daten kann man Erkenntnisse ziehen, wie Krankheiten besser zu behandeln sind. Die Röntgenaufnahmen etc. stehen zentral zur Verfügung.  Es wird erkennbar, wo sind Schwachstellen bei dem Erkennen von Krankheiten oder Behandlungen sind; Doppeluntersuchungen werden vermieden und vieles mehr

Im Notfall kann der behandelnde Arzt schnell die nötigen Daten für seine Behandlung, neben den angewendeten Medikamenten, erkennen.

Die Frage ist nur, wie soll eine solche ePA eingeführt werden, wie kommen die Daten einer Patientin, eines Patienten auf die ePA und wer hat Zugriff auf diese Daten? Wie kommen die Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, der Medikationsplan und vieles mehr in die ePA? Es gilt nach unserer Meinung der Grundsatz: Der Patient, die Patientin müssen die Herrschaft über ihre Daten behalten. Aktuell wird nach einer Lösung gesucht, um unkompliziert, einfach und sicher einen Zugang zur ePA für jeden Versicherten zu schaffen.

Viele Praxisfragen sind noch ungeklärt und müssen gelöst werden. Die DAK Mitgliedergemeinschaft begrüßt die Einführung einer elektronischen Patientenakte und hofft, dass die anstehenden Fragen schnell im Sinne der Patienten und Versicherten geklärt werden.

Wir begrüßen die Ausführungen unseres Verwaltungsratsvorsitzenden, Dieter Schröder, zur Aufarbeitung der Kinderverschickung, die von Herrn Professor Schmuhl, der unabhängig zu diesem Thema forscht, erarbeitet wurden. Dessen Ergebnisse stehen in Kürze Interessierten in Buchform zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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