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Wichtig für Rentenbezieher: Adress- und Namensänderungen unverzüglich dem Rentenversicherungsträger melden

Rentner/innen, die umziehen, müssen ihre neue Adresse unbedingt dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, damit die Auszahlung der Rente nicht unterbrochen wird. Darauf weist Walter Hoof, Vorsitzender der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., hin.

Sofern Briefe des Rentenversicherungsträgers nicht zugestellt und die aktuelle Adresse der/des Rentenbezieher/s/in über die Meldebehörden nicht ermittelt werden können, wird die Rente vorläufig eingestellt. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Mitteilung hingewiesen.

Die Zahlungen werden unverzüglich wieder aufgenommen, sobald sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden. Auch Änderungen des Nachnamens oder der Kontodaten sollten immer zeitnah mitgeteilt werden.

Da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden, melden Rentenempfänger die Änderungen direkt dem Renten Service der Deutschen Post. Dies geht am einfachsten „online“ oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder deutschen Postfiliale, so Walter Hoof.

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