Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute (18.05.2021) unter dem Aktenzeichen B1 A 2/20 R entschieden, dass der GKV-Spitzenverband die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern durfte, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. […]