13. Januar 2022
Pflegebedürftige, die in den Pflegegraden 2 , 3, 4 oder 5 eingestuft sind, können seit 01.01.2022 mehr Sachleistungen in Anspruch nehmen. Die dem jeweiligen Pflegegrad zugeordneten Höchstbeträge wurden durch den Gesetzgeber zum Jahreswechseur Verfügung stehenden Beträge erhöht wurden. Darauf weist […]