14. Januar 2021

Keine Beitragsgelder für zusätzliches „Kinderkrankengeld“ – Mehrkosten müssen mit Steuermitteln ausgeglichen werden

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu Hause betreuen sollen/müssen, in diesem Jahr pro Elternteil bis zu 20 Tage – Alleinerziehende bis zu 40 Tage – „Kinderkrankengeld“ beanspruchen können. […]