2. März 2017
Frühestens ab dem Alter von 55 Jahren konnte man bisher eine Sonderzahlung leisten, um einen Abschlag auf seine vorgezogene Altersrente zu vermeiden. Das ist nun früher möglich. Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, […]